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an der Evangelischen Fachhochschule Berlin e.V.
Teltower Damm 118-122
14167 BerlinTelefon: 030 - 845 82-275
Telefax: 030 - 845 82-452
info@transfer-project.de     reinhart@eh-berlin.de

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an der Evangelischen Fachhochschule Berlin e. V.

Satzung

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen "Transfer-Project an der Evangelischen Fachhochschule Berlin e. V.". Er ist ein rechtsfähiger Verein im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Sitz des Vereins und Gerichtsstand ist Berlin. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck

Der Verein hat folgende Aufgaben:

Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie Förderung der Bildung, beides insbesondere auf allen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens.

Der Zweck der Förderung der Wissenschaft und Forschung wird durch Durchführung von Forschungsprojekten und wissenschaftlichen Projektbegleitungen in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Fachhochschule Berlin, den Senatsverwaltungen und Bezirksämtern sowie den Freien Wohlfahrtsverbänden und Unternehmen des Gesundheitswesens mit dem Ziel der Verbesserung der sozialen Versorgung der Bevölkerung erreicht.

Alle Forschungsergebnisse des Vereins werden zeitnah in Form von Berichten oder Publikationen veröffentlicht.

Der Zweck der Förderung der Bildung wird durch praxisbezogene Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen auf wissenschaftlicher Grundlage erreicht, insbesondere durch berufliche Qualifizierung in den verschiedenen Bereichen.

Die Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sind der interessierten Fachöffentlichkeit zugänglich. Zu den Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen wird durch öffentliche Plakatierung sowie durch Übersendung von Veranstaltungsvorankündigungen an alle einschlägigen Institutionen in den verschiedenen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens eingeladen.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können Professoren der Evangelischen Fachhochschule Berlin und mit ihr verbundene Personen werden, die sich zu den Zielen des Vereins bekennen.

Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahmeantrag und durch Aufnahmebestätigung erworben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Über die Höhe des Mitgliedsbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung.

Die Zahl der Mitglieder wird auf 10 begrenzt.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder Tod des Mitglieds.

Der Austritt muß dem Vorstand schriftlich erklärt werden.

Der Ausschluß kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen das Ansehen des Vereins verstoßen hat oder trotz wiederholter Mahnung seiner Beitragspflicht nicht nachgekommen ist.

Der Ausschluß wird vom Vorstand beschlossen und ist dem betroffenen Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluß kann binnen vier Wochen Einspruch erhoben werden. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung in ihrer nächsten Sitzung mit einfacher Mehrheit. Die Entscheidung ist endgültig.

§ 5 Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und einem Stellvertreter. Der Verein wird nach außen durch zwei Vorstände gemeinsam vertreten.

§ 6 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von drei Wochen durch persönliche Einladung schriftlich einzuberufen. Für die Frist gilt das Datum des Poststempels. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Die Mitgliederversammlung findet, sofern nicht durch eine vorangegangene Mitgliederversammlung mit Mehrheit anders entschieden, am Ort des Vereinssitzes statt.

Alle Beschlüsse - außer zur Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins - können schriftlich, mündlich oder per Circula (Post, e-mail, Fax) oder auch fernmündlich gefaßt werden, sofern kein Mitglied diesem Verfahren unverzüglich widerspricht. Auf die Einberufung einer Sitzung kann in diesem Fall verzichtet werden. Ladungsfehler gelten als geheilt, solange kein Mitglied unverzüglich widerspricht.

Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Genehmigung des Haushaltsplans für das kommende Geschäftsjahr;
  2. Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstandes und dessen Entlastung, wobei der Vorstand insbesondere über das Finanzgebaren und die Vereinsaktivitäten des vorangegangenen Geschäftsjahres berichten soll;
  3. Wahl und Entlassung des Vorstandes und der Mitglieder des Beirats;
  4. Wahl der Rechnungsprüfer, deren Aufgabe es ist, vor der folgenden Jahreshauptversammlung die Rechnungslegung zu prüfen;
  5. Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages;
  6. Beschlüsse über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung;
  7. Beschlüsse über die Berufung eines Mitglieds gegen seinen Ausschluß durch den Vorstand.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies mindestens die Hälfte der Mitglieder schriftlich gegenüber dem Vorstand fordert.

Die Mitgliederversammlung faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Für Beschlüsse betreffend § 6 c, f und g ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder erforderlich. Bei Beschlußunfähigkeit ist im Mindestabstand von 6 Wochen eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig ist.

Die Wahl des Vorstandes wird von einem von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu wählenden Wahlvorstand geleitet.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich niederzulegen und von dem jeweiligen Versammlungsleiter zu unterzeichnen.

 

Vereinsregisterauszug

Amtsgericht Charlottenburg, Berlin

Transfer-Project an der Evangelischen Fachhochschule Berlin e. V. ist in das Vereinsregister unter Nr. 20477 Nz eingetragen worden am 9. Januar 2001.

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und einem Stellvertreter.

Der Verein wird nach außen durch zwei Vorstände gemeinsam vertreten.

Prof. Michael Holewa
Vorsitzender

Dipl. Päd. Margarete Reinhart
Stellvertreterin

Die Satzung ist errichtet am 15. November 2000

Urkunde über die Eintragung der Marke

 

Urkunde

 

 

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